Notarkammer in Wroc³aw

Amtstätigkeiten des Notars

Der Notar wird zur Durchführung von Tätigkeiten bestellt, denen die Parteien eine notarielle Form geben müssen (wenn durch Gesetz notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist) oder wollen.

Im Bereich seiner Befugnisse ist der Notar Person des öffentlichen Vertrauens, so dass er den Schutz, der den Amtspersonen zusteht, in Anspruch nimmt.

Die infolge der notariellen Tätigkeiten enstandenen Dokumente sind amtliche Urkunden.

Jeder Notar darf nur eine Kanzlei führen.

Die Notare sind zuständig,

  • Beurkundungen jeder Art vorzunehmen (das Ergebnis dieser Tätigkeit ist eine notarielle Urkunde); zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Beurkundung von Verträgen, Erklärungen, Versammlungsabläufen und amtlich von ihnen wahrgenommener Tatsachen;
  • Unterschriften zu beglaubigen;
  • Abschriften, Ablichtungen und Auszügen von Dokumenten zu beglaubigen;
  • Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen auszustellen;
  • den Zeitpunkt der Vorlegung einer Urkunde festzustellen;
  • Beglaubigungen und Bescheinigungen zuzustellen,
  • Wechsel- und Scheckprotesten aufzunehmen;
  • Dokumente, Geld und Wertpapiere zur Aufbewahrung zu übernehmen;
  • Dokumentenauszüge und -abschriften anzufertigen;
  • die Entwürfe von Urkunden, Erklärungen und anderen Dokumenten anzufertigen (auf Ansuchen der Parteien);
  • sonstige Tätigkeiten, die sich aus gesonderten Vorschriften ergeben, vorzunehmen.
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